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Optimierung der Pensionsvorsorge für geschäftsführende Gesellschafter

„Ist der Abschluss einer BETRIEBLICHE PENSIONSZUSAGEN überhaupt sinnvoll?"

Eine Entscheidung über die eigene Pensionsvorsorge zu treffen, gehört wahrscheinlich zu den allergrößten Herausforderungen. Gerade für einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH kommen hier zwei Möglichkeiten in Frage, die es genau abzuwiegen gilt:

Möglichkeit 1

Die Investition unversteuerten Kapitals in ein betriebliches Pensionszusagemodell

Möglichkeit 2

Die Investition von bereits versteuerten Kapital in ein privates Vorsorgemodell

Welche Variante ist vorteilhafter?

Die „abgabenrechtliche Vergleichsrechnung“ durch ein selbstentwickeltes professionelles Berechnungstool durchleuchtet beide Varianten und berücksichtigt dabei folgende Einflussfaktoren:

  • Wie hoch beläuft sich der derzeitige Lohn bzw. Gehalt?
  • Besteht Sozialversicherungspflicht bzw. Pflicht zur Beitragsleistung in die Selbstständigenvorsorge (1,53%)?
  • In welchem Ausmaß erhöhen sich durch die eventuell erhöhte Sozialversicherungspflicht bzw. durch die Beitragspflicht zur Selbstständigenvorsorge die Ansprüche aus der gesetzlichen Pension bzw. der Selbstständigenvorsorgekasse?
  • Wie hoch beläuft sich die zukünftige gesetzliche Pension?
  • Wie hoch sind andere Einkünfte, wie z.B. gesetzliche Pension, Vermietung und Verpachtung etc.?
  • Welche Steuerentlastungen wirken auf die einzelnen Varianten (Kombination „Betriebsausgaben-Pauschale & Grundfreibetrag“ oder „Grundfreibetrag & investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“)?
  • Liegt ein wiederkehrender Bezug und damit Steuerpflicht bei der Privat-Vorsorge vor, wenn die Gegenleistungsrente überschritten wird?
  • Wird bei der Gewinnausschüttung die Option auf Regelbesteuerung gezogen?

Die Vergleichsberechnung erfolgt unter Anwendung von Durchschnittswerten, die sich während der Laufzeit bis zur Pension bzw. ab der Pension ergeben. Die jeweiligen Grenzsteuersätze bzw. Beitragssätze basieren auf der aktuellen Gesetzeslage und gelten über den gesamten Beobachtungszeitraum.

Mithilfe dieses Vergleiches kann aus heutiger Sicht eine ganz klare Entscheidung getroffen werden, welche der beiden Varianten aus abgabenrechtlicher Sicht am lukrativsten für den geschäftsführenden Gesellschafter ist.

Wenn „isoliert“ betrachtet eine Modellvariante lukrativer als die andere Variante erscheint – Betriebliche Vorsorge versus Private Vorsorge –, heißt das aber noch lange nicht, dass sich dies auch in den Gesamteinkünften in der Pension widerspiegelt. Der Grund liegt vor allem darin, dass sich, abhängig von der Modellvariante, unterschiedlich hohe Pensionskontoansprüche aus dem gesetzlichen System ergeben können, was dann in Summe wiederum zu einer Umkehr der „Entscheidung“ führen könnte.

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