Bei diesen beiden Modellen handelt es sich um einen Bezug, der in der Regel erst zum Antritt der gesetzlichen Pension an den ausscheidenden Dienstnehmer ausbezahlt wird und somit von sämtlichen Lohnnebenkosten befreit ist. Beide Modelle sind sehr günstige Alternativen zu herkömmlichen Bezügen. Teilnahmeberechtigt sind die Beschäftigten in einem Unternehmen und auch der Arbeitgeber selbst.
Leistung
Pensionskasse bzw. Betriebliche Kollektivversicherung
Der Arbeitgeber investiert – je nach Modellgestaltung – einen gewissen Betrag entweder in die Pensionskasse oder in die betriebliche Kollektivversicherung. Man unterscheidet dabei zwischen folgenden Ausprägungen:
- Beitragsorientiertes Modell
- Leistungsorientiertes Modell
Die Dotierung von Rückstellungen ist nicht erforderlich.
Gerne können die Beschäftigten selbst in diese Modelle zusätzlich einzahlen, um somit eine noch höhere Gesamtleistung zu erzielen.
Vorteile für den Arbeitgeber:
Keine Lohnnebenkosten
Keine Sozialversicherung
Kein Vorsorgekassenbeitrag
Vorteile für den Beschäftigten:
Keine Sozialversicherung
Eventuell geringere Steuerbelastung
In der Regel verdient man in der Pension weniger als im aktiven Arbeitsleben, was zum Zeitpunkt der Auszahlung aus einem dieser Modelle zu einer wesentlich geringeren Steuerbelastung führen könnte.