Leistung

Abfertigungsvorsorge für Arbeitnehmer im

„System Abfertigung Alt & Neu“

Ihre Mitarbeiter befinden sich entweder im System Abfertigung ALT oder im System Abfertigung NEU.

Abfertigunssystem ALT:

Das System Abfertigung ALT kommt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer zur Anwendung, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01. 01. 2003 begründet wurde. Falls jedoch ein sogenannter Vollübertritt in das System Abfertigung NEU besteht, können keinerlei Ansprüche aus dem System Abfertigung ALT geltend gemacht werden.

Der Arbeitgeber kann mit seinem Arbeitnehmer jederzeit einen Vollübertritt vereinbaren. Hier ist allerdings auf die korrekte Ausgestaltung zu achten, damit es nicht zu einem Rücktritt bzw. einer Aufhebung des Vertrages kommt (Stichwort: Sittenwidrigkeit laut ABGB etc.).

Bei einem Teilübertritt begründet sich der Abfertigungsanspruch aus dem System Abfertigung ALT und dem System Abfertigung NEU. In dieser Variante wird vereinbart, dass ab einem gewissen Stichtag das System Abfertigung NEU zur Anwendung kommt. Bis zum Stichtag werden die Ansprüche aus dem System Abfertigung ALT herangezogen.

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich für alle Personen im System Abfertigung ALT bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfertigungszahlung zu leisten, die sich bis zu einem Jahresgehalt des gebührenden Entgelts erstrecken kann. Manche Kollektivverträge sehen sogar noch höhere Leistungen vor. Und auch bei Karenz ist Vorsicht geboten, denn eine Karenz unterbricht kein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis.

Für die Berechnung einer Abfertigung werden alle durchschnittlichen Entgelte der letzten 12 Monate herangezogen. Also:

  • Lohn/Gehalt
  • anteilige Sonderzahlungen und alle weiteren Entgeltbestandteile, wie Sachbezüge
  • schwankende Entgeltbestandteile wie Provisionen, Überstunden etc.

Eine Abfertigungszahlung kann für den Arbeitgeber eine hohe Belastung darstellen, vor allem dann wenn langdienende Mitarbeiter ausgezahlt werden müssen. Auch im Falle einer Betriebsübergabe,  tritt der Übernehmer als neuer Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten automatisch in bestehende Arbeitsverhältnisse ein („Eintrittsautomatik“) und übernimmt auch die bestehenden Abfertigungsverpflichtungen. Als Übergeber sollte man sich daher rechtzeitig mit dem Thema einer „finanziellen Vorsorge“ beschäftigen.

Passende Produkte
  • Abfertigungsrückdeckungs-Versicherung
  • Abfertigungsauslagerung
  • Wertpapierdepot

Abfertigunssystem NEU:

Für Arbeitnehmer, die sich im System Abfertigung Neu befinden und die ihr Arbeitsverhältnis somit nach dem 31. 12. 2002 begonnen haben, sorgt der Arbeitgeber mit Beiträgen in Höhe von 1,53 % des Entgelts in eine der österreichischen Mitarbeitervorsorgekassen vor.

Auch für Arbeitgeber kommt dieses System zum Tragen, sofern eine Pflichtkrankenversicherung lt. gewerblichem Sozialversicherungsgesetz vorliegt.
In diesem Fall spricht man von einer sogenannten „Selbstständigen Vorsorge“.

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