Dabei handelt es sich um einen Bezug, der im Normalfall erst zum Antritt der gesetzlichen Pension an den ehemaligen Beschäftigten ausbezahlt wird und somit zur Gänze von sämtlichen Lohnnebenkosten befreit ist. Dieses Modell stellt eine sehr günstige Alternative zum herkömmlichen Bezug dar.
Kontaktieren Sie uns! Es wird sich lohnen!
Teilnahmeberechtigt sind die Beschäftigten in einem Unternehmen dazu zählen z.B. auch geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.
Zugesagt wird ein Leistungsversprechen, das innerhalb einer meist einzelvertraglichen Regelung zugesagt wird. Man unterscheidet dabei zwischen folgenden Ausprägungen:
Vorteile für den Arbeitgeber:
Kein Vorsorgekassenbeitrag
Mitarbeiterbindungsinstrument (trotz „Mobilitätsrichtlinie“)
Vorteile für den Beschäftigten:
Eventuell geringere Steuerbelastung
In der Regel verdient man in der Pension weniger als im aktiven Arbeitsleben, was zum Zeitpunkt der Auszahlung aus diesem Modell zu einer wesentlich geringeren Steuerbelastung führen könnte.
Gilt für geschäftsführende Gesellschafter mit Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit:
Unter gewissen Umständen ist es möglich, die Leistung nur mit dem halben Steuersatz zu versteuern. Dazu gibt es ein Erkenntnis des VwGH.